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Hinweise
zur
Markenanmeldung |
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Ich möchte eine Marke anmelden. Was
muss ich tun?
Die
Anmeldung einer Marke ist relativ einfach. Das Anmeldeformular
besteht aus einer DIN A4-Seite,
beim Deutschen Patent- und Markenamt
eingereicht wird.
Wo bekomme ich das Anmeldeformular?
Das Anmeldeformular können
Sie sich direkt beim Deutschen
Patentamt herunterladen.
Was muß ich bei der Anmeldung beachten?
Für die Anmeldung einer Marke
gibt es verschiedene Regeln. Merkblätter zum Download
finden sie ebenfalls beim Deutschen
Patentamt.
Zur
Vermeidung von Konflikten ist es wichtig, vorher zu überprüfen,
ob die gewünschte
Marke bereits geschützt ist. Die Recherche kann durchgeführt
werden für einzelne
Länder
(z.B. nur Deutschland) oder international.
Bei deutschen Markenrecherchen
ist unbedingt zu beachten, dass auch Gemeinschaftsmarken
(EU-Marken) und internationale Marken (Madrider Abkommen) überprüft
werden. Denn es ist z.B. möglich, dass ein Schutzrechteigentümer
in Frankreich seine Marke EU-weit angemeldet hat und somit
der Markenschutz auch für Deutschland gilt, obwohl es
beim Deutschen Patentamt keine nationale Anmeldung der Marke
gibt.
Kann dieselbe Marke mehrmals eingetragen
werden?
Ja, das ist möglich, sofern
es keine Überschneidungen bei den geschützten Waren
und Dienstleistungen gibt. Eine grobe Einteilung wird durch
die Zuordnung zu einer oder mehreren der 45 Internationalen
Markenklassen vorgenommen.
In welchen Ländern sollte ich meine
Marke schützen lassen?
Grundsätzlich sollte man
die Marke in allen Ländern schützen lassen, in denen
man sie benutzen möchte, d.h. in denen man das entsprechende
Produkt bzw. die entsprechende Dienstleistung anbieten will.
Zum Markenschutz in anderen Ländern gibt es drei Möglichkeiten.
- In den meisten Staaten ist eine Direktanmeldung
bei den zuständigen Patentämtern möglich.
- Eine
EU-weite Markenanmeldung (Gemeinschaftsmarke) kann beim Hamonisierungsmt
für den Europäischen Binnenmarkt durchgeführt
werden.
Das entsprechende Anmeldeformular, sowie Merkblätter zum Download finden
Sie hier.
- Eine Markenschutz in über 70 Staaten
(darunter die EU-Staaten, die meisten osteuropäischen
Länder, Russland, China, Japan und Australien) kann
durch eine Anmeldung
nach dem Madrider Abkommen erreicht
werden.
Ist Markenschutz überhaupt wichtig?
Die Wichtigkeit des gewerblichen
Rechtsschutzes wird häufig unterschätzt. Nicht selten
werden Firmen- oder Produktnamen verwendet,ohne vorher zu überprüfen,
ob dadurch Schutzrechte verletzt werden. Der Schutzrechteigetümer
ist berechtigt - nötigenfalls gerichtlich - die Verwendung
seiner Marke für die gleichen Waren und Dienstleistungen
durch Dritte zu verbieten bzw. für die Verwendung Lizenzgegühren
zu verlangen. |
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